Fördermöglichkeiten

Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFLAS)

Die Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFLAS) ist ein Programm der Agentur für Arbeit zur Förderung der beruflichenden Weiterbildung. Die berufliche Weiterbildungsförderung soll Im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels ab 2010 dazu genutzt werden, den Erwerb anerkannter Berufsabschlüsse bzw. Teilqualifikationen bei Geringqualifizierten zu ermöglichen.

Wer wird gefördert?

In die Initiative einbezogen werden Arbeitslose (vorrangig Leistungsempfänger) und von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedrohte Arbeitnehmer/innen

• ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie Wiederungelernte i. S. d. § 77 Abs. 2 Nr. 1 SGB III.
• mit der Profillage „Förderprofil“ und Handlungsbedarf in der Schlüsselgruppe „Qualifikation“.
• bei denen eine erfolgreiche Maßnahmeteilnahme und nachhaltige Integration erwartet werden kann.

Was wird gefördert?

Gefördert werden sollen Qualifizierungsziele vorrangig mit Abschlüssen, für die in der jeweiligen Region, bezogen auf das voraussichtliche Ausbildungsende, ein regionaler Bedarf erkennbar ist. Hierzu gehören folgende Maßnahmearten beruflicher Weiterbildung:

• Betriebliche Umschulung
• Außerbetriebliche Umschulung mit betrieblicher Anbindung
• Zertifizierte und/oder anrechenbare Teilqualifikationen
• Vorbereitung auf Externeabschlüsse.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt mittels Bildungsgutschein. Im Einzelfall sprechen Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit an, ob Sie gefördert werden können.
Mit dem Bildungsgutschein werden die Kosten für nachfolgende Ausbildung und Weiterbildung inkl. Prüfungsgebühr übernommen. Es fallen für Sie keine weiteren Kosten an.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Hamburger Weiterbildungsbonus 2020

Alle wichtigen und aktuellen Informationen finden Sie unter:

www.weiterbildungsbonus.net

 

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr für Soldaten und Soldatinnen

Soldaten der Bundeswehr werden nach dem Soldatenversorgungsgesetz gefördert. Informationen erhalten Sie von den Berufsförderungsdiensten der Bundeswehr. Für Teilnehmer/innen, die weder nach SGB III noch nach dem Soldatenförderungsgesetz gefördert werden können, besteht u. U. die Möglichkeit, Bafög-Mittel in Anspruch zu nehmen.
Ausführliche Informationen finden Sie bei https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-berufsfoerderungsdienst-der-bundeswehr-bfd.

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) ist wie das BAföG für Studierende eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden.

Alle wichtigen und aktuellen Informationen finden Sie unter:

www.aufstiegs-bafoeg.de

Quelle: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/das-gesetz/fragen-und-antworten/fragen-und-antworten.html, 17.12.2021, 09:23 Uhr

Bildungskreditprogramm der Bundesregierung

Finanzielle Förderung von Ausbildung und Studium

Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen können den zeitlich befristeten, zinsgünstigen Bildungskredit zur Finanzierung ihrer Ausbildung erhalten, auch zusätzlich zum BAföG.​

Weitere wichtige und aktuelle Informationen finden Sie unter:

www.bafög.de/de/bildungskredit

 

Zertifizierter Ausbildungsbetrieb

nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) in Verbindung mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV), ausgewiesen durch die HZA .

Kontakt

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